Ablieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
204 - Ordnungsamt VCard
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
E-Mail:
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Hildesheim VCard
Bischof-Janssen-Straße 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121309-0
E-Mail:
 
Stadt Hildesheim - Ordnung und Gewerbe VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 07:30 - 12:00
Di: 07:30 - 12:00
Mi: 07:30 - 12:00
Do: und 13:00 - 17:00
Fr: 07:30 - 12:00

Termine am Donnerstag nur nach Terminabsprache. Nutzen Sie bitte die Möglichkeit einer telefonischen Terminabsprache unter den angegebenen Telefon-Nummern die bei der einzelnen Dienstleistung genannt sind.

Frau J. Giffey VCard
Stadt Hildesheim - Ordnung und GewerbeMarkt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121301-3136
Telefax: 05121301-3181
E-Mail:


 

Allgemeine Informationen

Im Pfandleihgewerbe dürfen Pfandleiherinnen und Pfandleiher einen Pfand u.a. nur annehmen, wenn sie mit der Verpfänderin oder dem Verpfänder vereinbart haben, dass sie berechtigt sind, zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist, den Teil des Erlöses der der Pfandleiherin oder dem Pfandleiher nicht als Befriedigung gebührt und nicht an die Verpfänderin oder den Verpfänder ausgezahlt worden ist, an die zuständige Stelle abzuführen.

Wurde eine solche Vereinbarung abgeschlossen und der danach zu bestimmende Zeitpunkt erreicht, müssen Überschüsse spätestens nach einem Monat an die zuständige Stelle abgeführt werden, damit dieser Teil des Erlöses verfällt. Auf Antrag bei der zuständigen Stelle kann diese Frist aus wichtigem Grund verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. Pfandleiherlaubnis
  • ggf. Unterlagen, die den wichtigen Grund dokumentieren
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück