Abwasser

zuklappenAnsprechpartner/in
66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3530
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Bestandteil, um unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz.

Wir sind zuständig für:

- Unterhaltung der Parks, Spielplätze und Grünflächen an Straßen und auf den Stadtplätzen.
- Pflege von ca. 400 Hektar städtischer Grünanlagen, der Außenbereiche von Schulen, Kindertagesstätten und anderer städtischer Einrichtungen und des Straßengrüns mit ca. 33.000 Bäumen.
- Pflege und Betrieb der vier städtischen Friedhöfe mit ca. 62 Hektar.
- Unterhaltung des Wildgatters und die Betreuung, Pflege und Fütterung der dort lebenden Tiere.
- Wälder und Waldflächen in städtischem Besitz mit ca. 700 Hektar.
- Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung.
- Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim.
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen

Die Planung und Neuanlage von Grünflächen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

Allgemeine Informationen

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15. Juni 2009 ist aus dem früheren städtischen Regiebetrieb "Stadtentwässerung", einem Bereich des Fachbereichs "Tiefbau, Verkehr und Grün" der Stadt Hildesheim, die Stadtentwässerung Hildesheim "SEHi" entstanden.

Die Stadtentwässerung Hildesheim ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Hildesheim, Kanalstraße 50.

Die SEHi nimmt satzungsgemäß folgende Aufgaben wahr:

  • Abwasserbeseitigung auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim und für benachbarte Kommunen
  • Betrieb eines Labors, insbesondere für Zwecke der Abwasserbeseitigung
  • Überwachung der Einleiter nach Maßgabe des Landesrechts und des Satzungsrechts
  • Planen, Errichten, Betreiben und Unterhaltung von Einrichtungen zur Ableitung von Grund-, Quell-, oder Drainwasser.

Für den erstmaligen Anschluss an die zentrale öffentliche Abwasseranlage für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung wird ein einmalig zu zahlender Abwasserbeitrag erhoben. Die Höhe des Beitrages berechnet sich aus der Größe des Grundstückes sowie Art und Maß der baulichen Nutzung.
Detaillierte Informationen über Zuständigkeiten und Dienstleistungen der SEHi finden Sie unter www.sehi-hildesheim.de.

Nach der Rekommunalisierung Wasserbau und Hochwasserschutz vom 01. Juni 2015 hat die Stadt Hildesheim wieder folgende Arbeiten übernommen:

  • Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung innerhalb und außerhalb des Gebietes der Stadt und unabhängig davon, ob die Gewässer der Abwasserentsorgung dienen
  • Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt einschließlich Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen.


Kontakt:

Stadtentwässerung Hildesheim, Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts (SEHi)

Kanalstraße 50
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 7458-800
Fax: 05121 7458-899
E-Mail: info@sehi-hildesheim.de

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