Altlastenkataster: Auskunft

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Hameln-Hannover - Katasteramt Hildesheim VCard
Langelinienwall 26
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 164-03
Telefax: 05121 164-300
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.l­gln.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/wir_u­ber_un­s_amp_­or­ga­ni­sa­tion/­or­ga­ni­sa­ti­on_amp_­kon­tak­t/­so_­fin­den_­sie_un­s/­zu­staen­dig­keits­be­rei­che-der-ka­tas­tera­em­ter-50439.htmlÖffnungszeiten:

montags - freitags: 8:00 - 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung


 
Stadt Hildesheim - Untere Bodenschutzbehörde VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 08:30 - 12:00
Di: 08:30 - 12:00
Mi: 08:30 - 12:00
Do: 08:30 - 12:00 und 15:00 - 17:30
Fr: 08:30 - 12:00

Herr T. Balck VCard
Stadt Hildesheim - Untere BodenschutzbehördeMarkt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3162
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.hil­des­heim.­de/­ver­wal­tung/­mit­ar­bei­ter/­mit­ar­bei­ter.­ph­p?­me­nu­i­d=456&top­me­nu=949&i­d=97


 

Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Für das Gebiet der Stadt Hildesheim ist die Untere Bodenschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Ihr Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

  • Gebühr:5,00 EUR - 500,00 EUR

Die Gebühr für eine einfache Auskunft beträgt 75,00 €. Bei Auskünften, die einen erhöhten Aufwand bei der Bearbeitung des Antrages erfordern (z. B. mehrere zusammenhängende Grundstücke, zusätzliche Auswertung von Fachgutachten, ...), beträgt die Gebühr mindestens 150,00 €.

Anträge / Formulare

Zur Beantragung einer Auskunft aus dem Altlastenkataster nutzen Sie bitte das unten angegebene Formular.

Alternativ können Sie einen formlosen Antrag stellen. Aus diesem muss jedoch hervorgehen, zu welchem Grundstück die Anfrage gestellt wird und wer Adressat der Auskunft sowie des Kostenbescheides ist.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

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