Die Stadt Hildesheim als Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für den Vollzug der Straßenverkehrs-Ordnung StVO.
Als untere Verkehrsbehörde ist sie grundsätzlich verantwortlich für die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit des fließenden und ruhenden Verkehrs und ordnet auf allen Straßen des Stadtgebiets die notwendigen Maßnahmen an.
Gemäß § 45 Abs. 3 StVO bestimmt die zuständige Straßenverkehrsbehörde, wo und welche Verkehrszeichen/ Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierungen anzubringen und zu entfernen sind.
In enger Zusammenarbeit mit der Polizei und Straßenbaulastträgern werden regelmäßig Verkehrsschauen durchgeführt und die notwendigen Anordnungen getroffen, um Gefahren von den Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Diese Verkehrsschauen finden jeden Mittwoch im Rahmen der kleinen Verkehrskommission statt.
Anträge können von allen Bürgerinnen und Bürgern formlos gestellt werden, aber auch Hinweise der Polizei und sonstigen Organisationen werden aufgegriffen, ihre mögliche Durchführung geprüft und ggf. umgesetzt.