Nach § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim erfolgt die Schülerbeförderung grundsätzlich im öffentlichen Personennahverkehr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auf Antrag ein privates Kraftfahrzeug gegen Erstattung der notwendigen Aufwendungen eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich Schule und Sport. Nach § 6 der o.g. Satzung wird bei der Benutzung eines anerkannten privaten Pkw ein Betrag von 0,20 € je gefahrenem Kilometer als notwendige Aufwendung für den Schulweg anerkannt.
Bei Mitnahme weiterer Schülerinnen und Schülern erhöht sich dieser Betrag für jede Schülerin bzw. jeden Schüler um 0,05 € je Entfernungskilometer.