Antrag auf Einsatz eines privaten Kraftfahrzeugs zur Schülerbeförderung

zuklappenExterne Behörden
Landkreis HildesheimMarie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 309-0
Telefax: 05121 309-2000
Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis­hil­des­heim.­de/

 

Verfahrensablauf

Nach § 4 der Satzung über die Schülerbeförderung des Landkreises Hildesheim erfolgt die Schülerbeförderung grundsätzlich im öffentlichen Personennahverkehr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch auf Antrag ein privates Kraftfahrzeug gegen Erstattung der notwendigen Aufwendungen eingesetzt werden. Nähere Informationen erhalten Sie beim Landkreis Hildesheim Team Schülerbeförderung. Nach § 6 der o.g. Satzung wird bei der Benutzung eines anerkannten privaten Pkw ein Betrag von 0,20 € je gefahrenem Kilometer als notwendige Aufwendung für den Schulweg anerkannt.

Bei Mitnahme weiterer Schülerinnen und Schülern erhöht sich dieser Betrag für jede Schülerin bzw. jeden Schüler um 0,05 € je Entfernungskilometer.

An wen muss ich mich wenden?

Landkreis Hildesheim

301 Amt für Schule und Kultur

Team Schülerbeförderung

Kaiserstraße 15

31134 Hildesheim

E-Mail: schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de

Zuständige Stelle

Änderung seit dem Schuljahr 2025/2026:

Nicht mehr die Stadt Hildesheim, sondern der Landkreis Hildesheim ist zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die durchgeführten Fahrten sind in Fahrtennachweisen festzuhalten. Die Fahrtennachweise dienen gleichzeitig als Beleg für die Abrechnung. Das Formular vom Landkreis Hildesheim finden Sie hier.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung muss bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Antrages beim Amt für Schule und Kultur des Landkreises Hildesheim maßgebend.

Rechtsgrundlage

§ 114 Niedersächsisches Schulgesetz

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim des Landkreises Hildesheim

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