Landkreis Hildesheim
301 Amt für Schule und Kultur
Team Schülerbeförderung
Kaiserstraße 15
31134 Hildesheim
Externe Behörden| Landkreis HildesheimMarie-Wagenknecht-Straße 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 309-0 Telefax: 05121 309-2000 Homepage: https://www.landkreishildesheim.de/ |
Landkreis Hildesheim
301 Amt für Schule und Kultur
Team Schülerbeförderung
Kaiserstraße 15
31134 Hildesheim
Änderung seit dem Schuljahr 2025/2026:
Nicht mehr die Stadt Hildesheim, sondern der Landkreis Hildesheim ist zuständig.
Berufsbildende Schule / Praktikum
Einen Anspruch auf eine Fahrtkostenerstattung für den Weg zur Schule haben alle im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler, wenn sie
besuchen bzw. absolvieren und ihr Schulweg bzw. der Weg zum Praktikumsbetrieb länger als 2.000 Meter ist. Maßgeblich ist der kürzeste Fußweg von der Wohnung bis zur Schule bzw. zum Praktikumsbetrieb.
Der Erstattungsanspruch ist anhand der Fahrkarten nachzuweisen; Quittungen werden nicht anerkannt.
Erstattet wird der jeweils günstigste Tarif des öffentlichen Personennahverkehrs.
Unentschuldigte Fehlzeiten werden abgezogen.
Der Anspruch auf Fahrtkostenerstattung muss bis zum 31.10. eines jeden Jahres für das vorangegangene Schuljahr geltend gemacht werden. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Antrages bei der Stadt Hildesheim maßgebend.
§ 114 Niedersächsisches Schulgesetz
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim des Landkreises Hildesheim