Asylbewerberleistungsgesetz

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4200
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr
Mi geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.


Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten:

- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär)
- Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
- Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren
- Blindenhilfe und Landesblindengeld

Allgemeine Informationen

Finanzielle Leistungen (Lebensunterhaltsleistungen, Beihilfen und Krankenhilfe)für hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Hilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Hilfe wird je nach zutreffender Rechtsvorschrift in Form von Wertgutscheinen oder Geldleistung ausgezahlt.

Sollten Sie nach Prüfung ihres Antrages Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, wird Ihnen diese ab dem Tag gewährt, an dem die Stadt Hildesheim davon Kenntnis erlangt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Was muss ich mitbringen?

Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B. Sämtliche Nachweise über Ihren Aufenthaltsstatus, sämtliche Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft (bei eigener Wohnung), Vermögensnachweis (Bankauskunft),

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