Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.
Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung
Ansprechpartner/in
60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz | |
Markt 3 31134 Hildesheim Homepage: https://www.stadt-hildesheim.de/bauaufsicht | |
Die Bauaufsicht übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Stadtgebiet Hildesheim aus. Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt ist organisatorisch dem Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz zugeordnet. Die Denkmalschutzbehörde gliedert sich auf in die Bau- und Kunstdenkmalpflege und die Bodendenkmalpflege (Archäologie). |
Externe Ansprechpartner/in
TÜV NORD Genehmigungsstelle Fliegende Bauten Am Tüv 1 30519 Döhren Telefon: 0511986-1479 E-Mail: tschulze@tuev-nord.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG – Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Prüfbuch
- Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten
Welche Gebühren fallen an?
- :60,00 EUR - 540,00 EUR
Nrn. 5.2 der Anlage 1 zur Baugebührenordnung (BauGO).) in Abhängigkeit vom Maß des Verwaltungsaufwandes sowie dem Wert des Gegenstandes
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.