Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen von Containern

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66.3.3 Verkehr und Beiträge (Frau Michalik, Telefon: 05121 301-3140)
Markt 3
31134 Hildesheim
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Allgemeine Informationen

Sie benötigen einen Container zur sachgemäßen Entsorgung von Bauschutt, für Entrümpelungen oder Ähnliches? In diesem Fall beantragen Sie bei der Stadt Hildesheim eine Ausnahmegenehmigung für die Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt im Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün, Fachdienst Verkehr und Beiträge der Stadt Hildesheim.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • den vollständig ausgefüllten Antrag
  • die Antragsstellung ist per E-Mail, Fax oder Post möglich
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren je Container sind gestaffelt nach der Dauer der Nutzung:

Dauer Gebühr
1 Tag bis 7 Tage   33,00 EUR
8 Tage bis 30 Tage   44,00 EUR
ab dem 31. Tag / je voller Monat       55,00 EUR

Aufstell- und Abholtag werden als ein Tag gerechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist mindestens 14 Werktage vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage befindet sich in § 46 Abs. 1 Nr. 8 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

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