Baumpflege

zuklappenAnsprechpartner/in
66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3530
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Bestandteil, um unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz.

Wir sind zuständig für:

- Unterhaltung der Parks, Spielplätze und Grünflächen an Straßen und auf den Stadtplätzen.
- Pflege von ca. 400 Hektar städtischer Grünanlagen, der Außenbereiche von Schulen, Kindertagesstätten und anderer städtischer Einrichtungen und des Straßengrüns mit ca. 33.000 Bäumen.
- Pflege und Betrieb der vier städtischen Friedhöfe mit ca. 62 Hektar.
- Unterhaltung des Wildgatters und die Betreuung, Pflege und Fütterung der dort lebenden Tiere.
- Wälder und Waldflächen in städtischem Besitz mit ca. 700 Hektar.
- Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung.
- Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim.
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen

Die Planung und Neuanlage von Grünflächen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

Allgemeine Informationen

© A. BotterbrodBäume beleben die Stadt.

Bäume produzieren unseren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, filtern Staub, Schadstoffe, Bakterien und Pilzsporen aus der Atemluft und sorgen für Luftfeuchtigkeit und –bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Lebewesen, beleben und gliedern das Stadtbild und dämpfen den Lärm. Sie binden Kohlendioxid und sind somit wertvolle Bestandteile unserer Städte. Zum Erhalt der Bäume bedarf es deshalb eines besonderen Schutzes.
Die Stadt Hildesheim hat in der sogenannten Baumschutzsatzung unter anderem die Verfahren, die dem Erhalt bestimmter Bäume und besonderer Einzelbäume dienen, aber auch die Voraussetzungen für Baumfällungen geregelt.

Die Verkehrssicherheit der Bäume muss von jedem Eigentümer gewährleistet werden. Bei Schnitt- und Rodungsmaßnahmen sind die gesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Für die städtischen Bäume sind bei der Stadt Hildesheim speziell ausgebildete und geschulte Mitarbeiter im Einsatz. Die Baumkontrollen erfolgen zusätzlich zu der regelmäßigen Pflege der städtischen Grünflächen.

Der Fachdienst Vermessung und Geodaten hat alle Bäume im Stadtgebiet (ca. 30.000) nach Standorten erfasst und in das städtische Computernetz eingespeist. Bei der Grunderfassung (Bestandsaufnahme) wird jeder Baum aufgenommen. Es werden Baumart, Stammumfang, Höhe, Vitalitätsbeurteilung, Standortbedingungen, Ausbildung der Baumscheibe und der Zustand hinsichtlich der Verkehrssicherheit festgestellt. Mit Hilfe eines elektronischen Gerätes (PDA) wird so für jeden Baum ein Datenblatt erstellt. Anhand der Bestandsaufnahme erfolgen regelmäßig Baumkontrollen, um den Zustand laufend zu überprüfen und zu dokumentieren. Dabei werden gegebenenfalls Schäden ermittelt und weitergehende Untersuchungen oder notwendige Pflegemaßnahmen festgelegt. Die Ergebnisse werden in den PDA eingespeist – somit ist der Zustand jedes einzelnen Baumes jederzeit feststellbar. Die Prüfungen erfolgen nach den Baumkontollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL). Die anschließenden Baumpflegemaßnahmen werden nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege durchgeführt. Sollten bei den Baumkontrollen – auch unter Zuhilfenahme technischer Geräte – Schädigungen festgestellt werden, ist zu entscheiden, ob der Baum behandelt werden kann oder eine Fällung erfolgen muss. Es wird auch festgelegt, ob zum Beispiel Rückschnitte oder Kronensicherungsmaßnahmen erforderlich sind.
Die Eingaben werden später am PC in das entsprechende Programm übertragen. Bei Bedarf werden Mängelberichte oder Pflegeaufträge ausgedruckt. Die notwendigen folgenden Kontrollintervalle werden "vom System" stets gemeldet und müssen fristgerecht abgearbeitet werden. Sind die Bäume zu sehr geschädigt und somit nicht mehr verkehrssicher, sind weitere Maßnahmen erforderlich: diese Bäume werden auf die Baumfällliste gesetzt und im Winterhalbjahr, außerhalb der Brut- und Setzzeit, durch entsprechend geschultes eigenes Fachpersonal gefällt. Die Öffentlichkeit wird in der Regel, insbesondere wenn mehrere Bäume entfernt werden müssen, laufend informiert (Presse, Internet etc.).
Bei Feststellung akuter öffentlicher Gefährdung (Verkehrsgefährdung) muss sofort eine Fällung erfolgen, denn die Sicherheit von Personen und Sachen hat in jedem Fall oberste Priorität.

Damit unser grünes Stadtbild erhalten bleibt, werden möglichst zeitnah zu den erforderlichen Fällungen Baumpflanzungen durchgeführt. Die geeigneten Pflanzzeiten (Herbst/Frühjahr) müssen dabei beachtet werden. Die Stadt Hildesheim ist, neben der kostengünstigen Beschaffung der Bäume bemüht, möglichst widerstandsfähige Arten und Sorten einzusetzen, um den Anforderungen der unterschiedlichen Standorte gerecht zu werden. Vor jeder Neuanpflanzung sind viele fachliche Kriterien zu beachten, damit die neuen Bäume in ihrer Umgebung möglichst lange verbleiben können. Sie sollen und müssen natürlich in die Landschaft passen. Insbesondere an unsere Straßenbäume sind strenge Anforderungskriterien zu stellen. Diese müssen ganz besonders robust sein, weil sie ständigen Schadstoffbelastungen ausgesetzt sind und diese zu verkraften haben. Sie sind dadurch auch kurzlebiger, als Bäume in verkehrsarmen Parkanlagen. Straßenbäume sind starken Belastungen unterworfen, wie zum Beispiel Salzeintrag, Staub, Trockenheit und auf der Baumscheibe parkende Autos. Aktuell spielt auch der Klimawandel eine Rolle, sodass immer mehr standortgerechte Pflanzen aus anderen Ländern gepflanzt werden, die den neuen Beanspruchungen eher gewachsen sind.

Für Bäume und kleinere Grünflächen können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt auch eine Baumpatenschaft übernehmen.

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