Baustellenanordnungen

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66.3.3 Verkehr und Beiträge (Herr Didszun, Telefon 05121 301-3144 und N.N, Telefon: 05121 301-3139)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3144
Telefax: 05121 301-3511
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, (z. B. Aufgrabungen im Straßenraum, Straßenbau, Arbeiten im Seitenraum, Aufstellung eines Gerüstes usw.) müssen gesichert werden.

Gemäß §45 Abs.6 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO müssen die Unternehmer/Bauunternehmer vor dem Beginn der Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken - unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes - von der zuständigen Behörde Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind, ob und wie der Verkehr, auch bei teilweiser Straßensperrung, zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist, ferner ob und wie sie gesperrte Straßen und Umleitungen zu kennzeichnen haben. Sie haben diese Anordnungen zu befolgen und Lichtzeichenanlagen zu bedienen.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der besonderen örtlichen Gegebenheit zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Hier kann auch vorab ein Ortstermin vereinbart werden, wenn Unsicherheiten bei der geplanten Absicherung bestehen. Bei der Verkehrsbehörde ist dann 14 Tage vor Beginn der Arbeiten ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu stellen.

Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Arbeiten im Stadtgebiet Hildesheim wenden Sie sich bitte an den Bereich Verkehr, am besten per E-Mail.

Voraussetzungen

Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Arbeitsstelle erforderlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen. Dem Bauunternehmer und der Verkehrsbehörde stehen dabei die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA zur Verfügung sowie Regelpläne für alle möglichen Sicherungsmaßnahmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • schriftlicher Antrag
  • Verkehrszeichenplan (entweder Regelplan der RSA oder individuell)
  • eventuell Umleitungsplan
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Anordnung betragen zwischen 50,00 EUR und 767,00 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

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