Sie möchten sich von der Ausweispflicht befreien?
Dann finden Sie hier Informationen in Leichter Sprache.
Was ist eine Befreiung von der Ausweispflicht?
Sie sind mindestens 16 Jahre alt?
Und Sie wohnen in Deutschland?
Und Sie haben die deutsche Staats·angehörigkeit?
Dann brauchen Sie einen Ausweis.
Ein Ausweis ist ein persönliches Dokument wie zum Beispiel:
- der Personal·ausweis
- der Reisepass
Damit kann sich eine Person ausweisen.
Aber manchmal brauchen Sie keinen Ausweis.
In bestimmten Fällen können Sie sich nämlich von der Ausweispflicht befreien lassen.
Wer kann sich von der Ausweispflicht befreien lassen?
Es gibt 3 Fälle.
Einer von den 3 Fällen trifft auf Sie zu?
Dann können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen:
1. Sie haben einen Betreuer.
Ein Betreuer unterstützt Sie.
Dafür hat der Betreuer eine gerichtliche Erlaubnis.
Der Betreuer hilft Ihnen zum Beispiel:
- bei Fragen zum Geld
- bei Fragen an das Amt
- bei Fragen zur Gesundheit
Sie haben so einen Betreuer?
Dann können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen.
2. Sie leben in einem Krankenhaus.
Oder Sie leben in einem Pflegeheim.
Oder Sie leben in einer ähnlichen Einrichtung.
Eine ähnliche Einrichtung ist zum Beispiel eine Wohnstätte.
Sie leben in einer von diesen Einrichtungen?
Dann können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen.
3. Sie haben vielleicht eine Behinderung.
Deshalb können Sie die Wohnung nur mit Hilfe verlassen?
Dann können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen.
Wie befreien Sie sich von der Ausweispflicht?
Sie können persönlich ins Hildesheimer Stadtbüro kommen.
Sie müssen dafür vorher einen Termin reservieren.
Oder Sie können die Mitarbeiter im Hildesheimer Stadtbüro anrufen.