Befreiung von der Ausweispflicht

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Stadtbüro Stadt Hildesheim
Amt / Bereich
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:


Aufgaben:
Ihr Ansprechpartner für Bürgerdienste.

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Allgemeine Informationen

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Personen von der Ausweispflicht befreit werden,

1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öfftlich beglaubtiger Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,

2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder

3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Über die Befreiung von Ausweispflicht wird eine schriftliche Bestätigung ausgestellt.

Zuständige Stelle

Nehmen Sie bezüglich der Befreiung von der Ausweispflicht bitte telefonisch oder persönlich mit dem Stadtbüro Kontakt auf. Nutzen Sie hierzu unseren Online-Service der Terminreservierung!

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zuletzt ausgestellt Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde).

 

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