Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Ansprechpartner/in
32.1 Standesamt | |
Historisches Rathaus Markt 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-0 E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de |
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Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet. Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Kontakt Stadt Hildesheim Standesamt Markt 1 31134 Hildesheim Leitung: Nina Ceglarek Telefon: 05121 301-2003 Telefonische Informationen Anmeldung zur Eheschließung: Telefon: 05121 301-2703 Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich. Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern Telefon: 05121 301-2708 Telefon: 05121 301-2709 Fax: 05121 301-2803 Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2704 Telefon: 05121 301-2705 Fax: 05121 301-2802 Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2705 Telefon: 05121 301-2706 Fax: 05121 301-2802 |
Externe Ansprechpartner/in
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:40,00 EUR
- Gebühr:25,00 EUR
Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an. - Gebühr:80,00 EUR
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.