Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen

Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.de

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Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

Allgemeine Informationen

Sie können den Verlust im Stadtbüro der Stadt Hildesheim oder bei einer Polizeidienststelle melden.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. 

Sie können den Personalausweis im Stadtbüro beantragen, sofern Sie in der Stadt Hildesheim Ihren Haupt- oder alleinigen Wohnsitz inne haben.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit Ihr Grund anerkannt wird.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich dem Stadtbüro melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Verlust im Stadtbüro der Stadt Hildesheim oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Stadtbüro gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Stadtbüro informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Für das Ausweisdokument wird ein biometrisches Lichtbild benötigt.

Lichtbilder für Ausweisdokumente müssen von zertifizierten Fotostudios / Fotografen ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zur Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden.

Alternativ können Sie Ihr Lichtbild auch hier vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und darüber hinaus Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen. Hierfür wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 € erhoben.

Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.

Des Weiteren ist zu berücksichtigen:

  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :46,00 EUR
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • :46,00 EUR
    Für antragstellende Personen ab 24 Jahren Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.
  • :27,60 EUR
    Für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • :27,60 EUR
    Für antragstellende Person unter 24 Jahren
  • :10,00 EUR
    Für den vorläufigen Personalausweis
  • :10,00 EUR
    Für den vorläufigen Personalausweis
  • :13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • :13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • :30,00 EUR
    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
  • :30,00 EUR
    Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Sollten Sie ein Foto am SB-Terminal vor Ort aufnehmen, wird hierfür zusätzlich eine Gebühr i.H.v. 6,00 Euro fällig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Rechtsbehelf

Nicht angegeben

Anträge / Formulare

Nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

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