Sofern Sie Anwohner der Parkzonen A – G in der Stadt Hildesheim sind, kann Ihnen auf Antrag ein Bewohnerparkausweis für die jeweilige Zone ausgestellt werden.
Wenn Sie in der jeweiligen Zone Ihren Wohnsitz haben, einen PKW besitzen oder dauernd über ihn verfügen können und keine Garage / keinen privaten Einstellplatz besitzen, können Sie unter Vorlage Ihres Personalausweises und des Fahrzeugscheins bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I oder einer Vollmacht des Halters einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Bitte beachten Sie den aktuellen Übersichtsplan der Bewohnerparkzonen sowie die besonderen Merkblätter über das Bewohnerparken in der jeweiligen Parkzone, um in Erfahrung zu bringen, wo das Parken mit dem Bewohnerparkausweis zulässig ist.
Hinweis: Das Parken ist nicht in allen Straßen der jeweiligen Zone mit dem Bewohnerparkausweis zulässig. Die jeweilige Beschilderung ist zu beachten.
Informieren Sie sich auch über ein neues Parkkonzept und die Vorteile des Bewohnerparkens im Umfeld der Weltkulturerbestätten mit dem Formular "Vorteile des Bewohnerparkens".
Eine persönliche Vorsprache im Rathaus ist im Regelfall nicht erforderlich.
Für Rückfragen steht Ihnen der Stadtordnungsdienst gern unter der Rufnummer 05121/301-3111 zur Verfügung.