Datenschutz in Kommunen

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 13 Recht
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-1312
Telefax: 05121 301-1310
E-Mail:

Mo-Do: 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30
Fr: 09:00 - 12:00


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontaktdaten für das Öffentliche Auftragswesen:
Hausanschrift: wie oben
Tel. 05121 301-1702 bis -1705
Fax: 05121 301-95 1707
E-Mail: oeffentliche-auftraege@stadt-hildesheim.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
Hausanschrift wie oben
E-Mail: datenschutz@stadt-hildesheim.de

Kontaktdaten des Antikorruptionsbeauftragten:
Hausanschrift wie oben
E-Mail: antikorruption@stadt-hildesheim.de

Der Fachbereich Recht umfasst Rechtsangelegenheiten und das Öffentliche Auftragswesen.

Rechtsangelegenheiten:
Neben den internen Rechtsangelegenheiten und der Sachadenssachbearbeitung ist auch die Funktion des behördlich bestellten Datenschutz- und Antikorruptionsbeauftragten hier angesiedelt.

Öffentliches Auftragswesen:
Die Stadt Hildesheim vergibt in jedem Jahr Aufträge in mehrstelliger Millionenhöhe. Dabei sind umfangreiche gesetzliche Bestimmungen, Erlasse und Rechtsprechung zu beachten.

Durch den Fachbereich Recht werden die Vergaben der Stadt Hildesheim zentral und einheitlich im Hinblick auf die Einhaltung eines fairen Wettbewerbs betreut. Im Vordergrund stehen hierbei einerseits die Beratung interessierter Firmen hinsichtlich aller Fragestellungen rund um das formelle Ausschreibungsverfahren. Andererseits erhalten die ausschreibenden Stellen der Stadt Hildesheim hier Unterstützung in Bezug auf die Einhaltung der Vergabevorschriften. Ferner erfolgen die Bekanntmachungen öffentlicher Ausschreibungen und der Versand der Ausschreibungsunterlagen von hier aus.

Allgemeine Informationen

Der Datenschutz bewahrt vor dem Missbrauch persönlicher Daten durch Dritte.

Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller bzw. ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen z. B. zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet, dass jede Person das Recht hat, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu bestimmen.

Behörden müssen bei einer Vielzahl von Aufgaben personenbezogene Daten verarbeiten. Durch die Regelungen des Datenschutzes wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen.

Die behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Verwaltungen unterstützen diese bei Fragen zur Sicherstellung des Datenschutzes und bei der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Weiter sind die behördlichen Datenschutzbeauftragten auch Ansprechpartner für Betroffene, die Fragen zum Datenschutz in der jeweiligen Verwaltung haben oder auf Probleme hinweisen möchten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Diese bestellen behördliche Datenschutzbeauftragte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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