Eheurkunde - Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.1 Standesamt
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim

Leitung: Nina Ceglarek
Telefon: 05121 301-2003

Telefonische Informationen

Anmeldung zur Eheschließung:
Telefon: 05121 301-2703

Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich.

Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern
Telefon: 05121 301-2708
Telefon: 05121 301-2709
Fax: 05121 301-2803

Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2704
Telefon: 05121 301-2705
Fax: 05121 301-2802

Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2705
Telefon: 05121 301-2706
Fax: 05121 301-2802

Allgemeine Informationen

Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Eheurkunde
  • Internationale Eheurkunde
  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Die Eheurkunde wird in der Regel bei der Eheschließung erstellt und ausgehändigt.

Die Eheurkunde wird auf der Grundlage des errichteten Registers (sogenannter Haupteintrag) errichtet und gibt den aktuellen Stand - unter Berücksichtigung der sich aus der Fortführung ergebenden Daten - des Registers wieder.

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

Voraussetzungen

Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
  • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
  • Sie sind Kind der Ehegatten.
  • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
  • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:15,00 EUR
    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.

Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

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