Eine Lebenspartnerschaftsurkunde für eine im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.1 Standesamt
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim

Leitung: Nina Ceglarek
Telefon: 05121 301-2003

Telefonische Informationen

Anmeldung zur Eheschließung:
Telefon: 05121 301-2703

Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich.

Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern
Telefon: 05121 301-2708
Telefon: 05121 301-2709
Fax: 05121 301-2803

Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2704
Telefon: 05121 301-2705
Fax: 05121 301-2802

Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2705
Telefon: 05121 301-2706
Fax: 05121 301-2802

Allgemeine Informationen

Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag Urkunden und beglaubigte Ausdrucke aus dem Lebenspartnerschaftsregister aus. Wenn Ihre Lebenspartnerschaft im Ausland geschlossen wurde, muss dieser Personenstand in Deutschland einmalig vom Standesamt nachbeurkundet worden sein.

Für eine Lebenspartnerschaftsurkunde können Sie selbst, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sowie Ihre direkten Vor- und Nachfahren einen Antrag beim Standesamt stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag bekommen auch andere Personen Ihre Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt. 

Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Begründung einer Lebenspartnerschaft und enthält folgende Angaben:

  • Ort und Tag der Begründung der Partnerschaft
  • Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Begründung
  • Ort und Tag der Geburt beider Personen 
  • Geschlecht der Lebenspartner
  • Angaben zur Religionszugehörigkeit

Was passiert, wenn sich Ihre personenstandsrechtlichen Daten oder die der anderen Person zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft ändern?

Dann ergänzt das zuständige Standesamt den Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung. Auf Antrag stellt es Ihnen anschließend eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde aus.

Verfahrensablauf

Wenn Sie berechtigt sind, eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Register zu beantragen, können Sie den Antrag schriftlich und elektronisch bei dem Standesamt einreichen, das die Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat: 

Das Standesamt prüft den Antrag und die Berechtigung und stellt Ihnen anschließend die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ausstellung einer Urkunde erfolgt in der Regel durch das Standesamt, welches das zu Grunde liegende Register führt.

Voraussetzungen
  • Die im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft muss in Deutschland nachbeurkundet und im Personenstandsregister erfasst worden sein.
  • Den Antrag können nur Sie selbst als Lebenspartnerin oder Lebenspartner stellen.
  • Ein direkter Vorfahre oder Abkömmling kann den Antrag nur stellen, wenn beide Lebenspartner bereits verstorben sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?

als Lebenspartnerin oder Lebenspartner: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.

als direkter Vorfahr oder Abkömmling: 

  • Nachweis zur Identität:
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis zur Antragsberechtigung

als andere Person:

  • Nachweis zur Identität 
    • Personalausweis,
    • Reisepass oder
    • geeignetes Ausweisdokument.
  • Nachweis des rechtlichen Interesses oder des berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Abgabe:7,50 EUR
    Für jedes weitere Exemplar der Lebenspartnerschaftsurkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Die Frist für die Führung des Lebenspartnerschaftsregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 2 bis 10 Tage.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt den Antrag auf Ausstellung der Lebenspartnerschaftsurkund ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Urkunde auszustellen.

Anträge / Formulare

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich:
Persönliches Erscheinen nötig: 

Die Möglichkeit von Onlineverfahren variiert je nach Standesamt.

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