Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen

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Landkreis HildesheimMarie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim
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Ist Ihr Kind psychisch krank? Ist Ihr Kind von einer seelischen Behinderung bedroht oder seelisch behindert? Ist die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Ihres Kindes daher eineschränkt? 

Ein Facharzt/eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie hat eine Diagnose gestellt. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine Angststörung, Depression, Psychose, Autismus, ADHS oder eine Essstörung sein.

Ergänzend zur medizinischen Behandlung kann eine Maßnahme der Eingliederungshilfe durch das Jugendamt Ihrem Kind und Ihnen helfen. 

Allgemeine Informationen

Wenn Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer psychischen Krankheit nicht gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, unterstützt sie die Eingliederungshilfe des Jugendamtes, damit sie ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Eingliederungshilfe wird vom Jugendamt bedarfsdeckend gewährt: 

  • in ambulanter Form (zum Beispiel eine Begleitung in der Schule)
  • in Tageseinrichtungen (in Tagesstätten)
  • außerhab des Haushaltes in stationären Einrichtungen oder Pflegefamilien
 
   
Verfahrensablauf
  • Nehmen Sie Kontakt zu ihrem Jugendamt auf.
  • In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
  • Eingliederungshilfe kann nur gewährt werden, wenn ein geeigneter Arzt oder eine Ärztin eine seelische oder drohende seelische Behinderung bescheinigt.
  • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind. der/die Mitarbeitende des freien Trägers und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
  • Wenn verschiedene Träger beteiligt sind, wird ein Teilhabeplanverfahren durchgeführt.
  • Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe. 
  • Die zuständige Stelle beauftragt einen freien Träger der Wohlfahrtspflege mit der Ausführung der Eingliederungshilfe.
An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt des Landkreises Hildesheim.

Zuständige Stelle

Jugendhilfestation Stadt-Hi-Nord:

Teamleiterin: Stefanie Feininger

Tel: 05121 309-6321

stefanie.feininger@landkreishildesheim.de


Sekretariat: Frau Hatton

Tel: 05121 309-6341

Eva-Marie.Hatton@landkreishildesheim.de


Jugendhilfestation Stadt-Hi-Süd:

Teamleiterin: Jouline Wiegmann (ehemals Lohe)           

Tel: 05121 309-6531  

jouline.wiegmann@landkreishildesheim.de


Sekretariat: Christine Isaiah

Tel: 05121 309-6411

christine.isaiah@landkreishildesheim.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes informieren Sie über die notwendigen Unterlagen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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