Einrichtung von ambulanten Haltverboten

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66.3.3 Verkehr und Beiträge (Frau Traupe, Telefon: 05121 301-3150 und Frau Ziegler-Karunarathnam, Telefon: 05121 301-3158)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3144
Telefax: 05121 301-3182
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotszone (HVZ) erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde.

Von Ihnen benötigte Angaben und Antragstellung: 

  • Vor- und Zunamen
  • die aktuelle Meldeadresse
  • die neue Adresse
  • eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der Sie tagsüber vor dem Umzug erreichbar sind
  • Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der die HVZ eingerichtet werden soll bzw. an der die Befreiung erfolgen soll
  • den Tag Ihres Umzuges
  • den benötigten Zeitraum (z.B. 8:00 - 12:00 Uhr)

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte verkehrsrechtliche Anordnung.

Verfahrensablauf

Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine HVZ und dem möglichen Abschlepptag müssen 3 volle Tage liegen.

Nach der Antragstellung erhalten Sie eine „Straßenverkehrsrechtliche Anordnung". Damit haben Sie die Berechtigung, amtliche Verkehrsschilder entsprechend der Anordnung aufzustellen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen.

Sollte sich auf dem von Ihnen benötigten Platz ein „absolutes Halteverbot" befinden, benötigen Sie für das Abstellen Ihres Fahrzeugs eine „Ausnahmegenehmigung".

Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder

  • Möglichkeit 1
    Die amtlichen Verkehrsschilder selber aufstellen.
    Bitte beachten Sie: Sie dürfen nur amtliche Verkehrsschilder aufstellen. Diese können - gegen Gebühr - bei entsprechenden Institutionen geliehen werden. Sie sind dann in der Regel für den Transport/Aufstellung und auch für den Abtransport/Rückgabe selber verantwortlich. Im Aufstellungsprotokoll vermerken Sie den Zeitpunkt der Aufstellung und die zu diesem Zeitpunkt in der HVZ abgestellten Fahrzeuge. Benötigen Sie die HVZ nach dem Umzug nicht mehr, entfernen Sie die Verkehrsschilder aus dem öffentlichen Verkehrsraum.

  • Möglichkeit 2
    Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder erfolgt durch eine Fachfirma.
    Die Fachfirma wird
    • die angeordneten Verkehrsschilder korrekt aufstellen
    • ein Aufstellungsprotokoll fertigen und Ihnen aushändigen
    • ggfs. bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Zeuge vor Gericht erscheinen
    • die Verkehrsschilder nach der Gültigkeitsdauer selbstständig wieder abräumen

Eine Übersicht über Verkehrssicherungsfirmen kann auf dieser Internetseite heruntergeladen werden.

Was ist zu tun, wenn ein fremdes Fahrzeug in der HVZ steht?
Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei oder den Stadtordnungsdienst der Stadt Hildesheim zu rufen. Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll geprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vollständig ausgefüllter Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Der Gebührenrahmen beginnt bei 12,00 EUR pro Tag.

Welche Fristen muss ich beachten?

Stellen Sie bitte Ihren Antrag per E-Mail, per Fax oder schriftlich per Post mindestens 14 Werktage vor der geplanten Maßnahme.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist unzulässig, öffentlichen Verkehrsraum durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei und die Ordnungsbehörde schreiten beim Erkennen solcher Absperrungen ein. In diesen Fällen werden Verwarnungs- oder Bußgelder erhoben.

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