Einstweilige Erlaubnis im Straßenpersonenverkehr: Erteilung

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66.3.3 Verkehr und Beiträge (Frau Lenz, Telefon: 05121 301-3138)
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Allgemeine Informationen

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt der Genehmigungspflicht. Hier wird näher auf den Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen eingegangen.

Formen des Gelegenheitsverkehrs sind:

  • Verkehr mit Taxen,
  • Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW und Kraftomnibus (KOM)
  • Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ausgefüllter Antragsvordruck
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit z. B. durch Eigenkapitalbescheinigung
  • Bescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, des Sozialversicherungsträgers und der Berufsgenossenschaft zum Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug
  • Bescheinigung, Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnis zum Nachweis der fachlichen Eignung
  • Fahrzeugliste
  • eventuell Gesellschaftervertrag, Handelsregisterauszug, Unterlagen zum Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Genehmigung für KOM wird für eine Höchstdauer von 10 Jahren erteilt. 

Rechtsgrundlage
  • Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
  • Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
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