Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.
Erlaubnis zur Sondernutzung von öffentlichen Straßen beantragen
Ansprechpartner/in
| 33.2 Ordnung und Gewerbe | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3010 Telefax: 05121 3013181 E-Mail: ordnung-gewerbe@stadt-hildesheim.deE-Mail: bussgeldstelle@stadt-hildesheim.deE-Mail: sondernutzung@stadt-hildesheim.de |
|
| Der Bereich 33.2 beinhaltet den Ordnungs- und Gewerbebereich sowie die Sondernutzung. Ordnung und Gewerbe Der Bereich 33.2 Ordnung- und Gewerbe beinhaltet im Wesentlichen Beratung, Genehmigung, Überwachung und Eingriffsverwaltung im Ordnungs- und Gewerbebereich. Die Bußgeldgestelle erreichen Sie unter bussgeldstelle@stadt-hildesheim.de oder unter 05121/301-3100 Sondernutzung Sondernutzungserlaubnisse werden für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen über den Widmungszweck hinaus erteilt. Das können z.B. Werbeklappständer oder Tische und Stühle in der Fußgängerzone oder auch Werbeanlagen sein, die in öffentliche Fläche hineinragen. Darunter fallen auch Open-Air Veranstaltungen oder Straßenfeste, Informationsstände oder Flächenvergaben für die Durchführung von Baumaßnahmen. | |
Externe Ansprechpartner/in
| Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich Göttinger Chaussee 76A 30453 Hannover Telefon: 05113034-01 Telefax: 05113034-2099 E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.deHomepage: https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/ |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
nicht angegeben
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.
Voraussetzungen
nicht angegeben
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind Angaben über
- die Art und den Anlass der Veranstaltung
- Veranstaltungsort und -datum
- die Dauer der Veranstaltung
- die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
- den Streckenverlauf
- die Startweise
Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.
Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
nicht angegeben