Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Erschließungsbestätigung
Ansprechpartner/in
66.3.3 Verkehr und Beiträge (Herr Hartl, Telefon: 05121 301-3106 und Frau Schubmann, Telefon: 05121 301-3108) | |
Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3144 Telefax: 05121 301-3182 E-Mail: verkehr@stadt-hildesheim.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.