Wenn Sie zur Verwirklichung eines gewerblichen Vorhabens Fördermittel als Existenzgründerin oder Existenzgründer in Anspruch nehmen möchten, erhalten Sie in der Leistung zur Förderung der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Wirtschaftsförderung) weitere Informationen.
Existenzgründerförderung
Ansprechpartner/in
FB 15 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften | |
Historisches Rathaus Markt 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-1502 Telefax: 05121 301-1515 E-Mail: wirtschaftsfoerderung-liegenschaften@stadt-hildesheim.de |
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Der Fachbereich 15 umfasst die beiden Bereiche Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Die Wirtschaftsförderung ist die zentrale Servicestelle der Stadtverwaltung für Unternehmen, Investoren und Existenzgründer. Ausführliche Informationen finden Sie unter Wirtschaft sowie Wirtschaftsförderung. Der Bereich Liegenschaften verwaltet Grundstücke für die Erfüllung städtischer Aufgaben. Es handelt sich dabei um den Grundstücksan- und -verkauf (Gewerbeflächen, Flächen zur Wohnbebauung), Erbbaurechte, die Verwaltung des Volksfestplatzes, das Kleingartenwesen sowie die An- und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen. |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.