Werwährend einer Existenzgründung
- Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2
von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.