Existenzgründung aus besonderer Lebenslage: fachliche Stellungnahme

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 15 Wirtschaftsförderung und Liegenschaften
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-1502
Telefax: 05121 301-1515
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Der Fachbereich 15 umfasst die beiden Bereiche Wirtschaftsförderung und Liegenschaften.

Die Wirtschaftsförderung ist die zentrale Servicestelle der Stadtverwaltung für Unternehmen, Investoren und Existenzgründer.
Ausführliche Informationen finden Sie unter Wirtschaft sowie Wirtschaftsförderung.

Der Bereich Liegenschaften verwaltet Grundstücke für die Erfüllung städtischer Aufgaben. Es handelt sich dabei um den Grundstücksan- und -verkauf (Gewerbeflächen, Flächen zur Wohnbebauung), Erbbaurechte, die Verwaltung des Volksfestplatzes, das Kleingartenwesen sowie die An- und Verpachtung landwirtschaftlicher Flächen.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Architektenkammer Niedersachsen VCard
Friedrichswall 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 28096-0
Telefax: 0511 28096-19
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.aknds.de
 
Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen VCard
Braunschweiger Straße 53
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 162-0
Telefax: 05121 33836
E-Mail: Homepage: ww­w.hwk-hil­des­heim.de
 
Industrie- und Handelskammer Hannover VCard
Schiffgraben 49
30175 Hannover
Telefon: 0511 3107-0
Telefax: 0511 3107-333
E-Mail: Homepage: ww­w.han­no­ver­.ih­k.de
 
Ingenieurkammer Niedersachsen VCard
Hohenzollernstraße 52
30161 Hannover
Telefon: 0049-511 39789-0
Telefax: 0049-511 39789-34
E-Mail: Homepage: ww­w.­in­ge­nieur­kam­mer-nie­der­sach­sen.de
 

Allgemeine Informationen

Werwährend einer Existenzgründung

  • Leistungen zur Eingliederung nach § 16 SGB 2 bzw.
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB 2

von der Bundesagentur für Arbeit erhalten möchte, benötigt eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Stelle. In dieser werden die Aussichten des Gründungsvorhabens beurteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Berufskammer der zukünftigen Betriebsstätte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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