Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG), mit der sich die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen.
Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist:
Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.
Für den Bereich der Stadt Hildesheim sind folgende Gebiete gemeldet worden:
FFH-Gebiet 115: „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“
: setzt sich zusammen aus Teilflächen der
Naturschutzgebiete (NSG) „Giesener Teiche“, „Haseder Busch“, „Innersteaue unter dem Mastberg“, „Gallberg“, „Finkenberg/Lerchenberg“ und aus einer Teilfläche des Standortübungsplatzes
FFH-Gebiet 116: „Tongrube Ochtersum“
: Naturdenkmal Amphibienbiotop Ochtersum
FFH-Gebiet 341: „Mausohr-Wochenstubengebiet im Hildesheimer Bergland
: Mausohr-Wochenstube im Kloster Marienrode
FFH-Gebiet 382: Beuster mit NSG „Am roten Steine“
: NSG „Am roten Steine“ und Unterlauf der Beuster