Wer in Niedersachsen die Fischerei ausüben will, benötigt in vielen Fällen einen Fischereischein. Fischereirechtlich ist er zwar nicht zwingend vorgeschrieben; die meisten Fischereirechtsinhaber machen ihn jedoch zur Voraussetzung für die Ausstellung des Fischereierlaubnisscheins.
Wenn Sie in einem Binnengewässer, in dem Sie nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter sind, fischen wollen, benötigen Sie neben dem Fischereischein oder dem Personalausweis in jedem Fall eine von der Berechtigten/dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung, dass Sie fischen dürfen (Fischereierlaubnisschein). Dasselbe gilt für die niedersächsischen Küstengewässer der Weser.
Der Fischereierlaubnisschein (Angelkarte), ist bei der Eigentümerin/dem Eigentümer oder der Fischereipächterin/dem Fischereipächter des Gewässers einzuholen. Fragen hierzu können oft die örtlichen Fischereivereine beantworten.
Informationen zur niedersächsischen Fischerprüfung erhalten Sie in den Internetauftritten der unten genannten Angelfischereiverbände oder bei Ihrem örtlichen Fischereiverein.
Zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern kann Ihnen ein Fischereischein ausgestellt werden, wenn Sie in der Stadt Hildesheim mit Hauptwohnsitz bzw. alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, die Fischerprüfung abgelegt und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeines muss schriftlich formlos eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich. Der Fischereischein wird Ihnen mit einem entsprechenden Kostenbescheid zugesandt.