Frauenhäuser

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4200
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr
Mi geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.


Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten:

- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär)
- Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
- Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren
- Blindenhilfe und Landesblindengeld
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Soziales und Senioren VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Empfang FB 50 VCard
Stadt Hildesheim - Soziales und SeniorenHannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4210
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.hil­des­heim.­de/­ver­wal­tung/­mit­ar­bei­ter/­mit­ar­bei­ter.­ph­p?­me­nu­i­d=456&top­me­nu=949&i­d=39


 

Allgemeine Informationen

Frauenhäuser gewähren jeder von psychischer, physischer und/oder von sexueller und häuslicher Gewalt bedrohten oder betroffenen Frauen und ihren Kindern sowie von Stalking (Verfolgung, Belästigung durch Verehrer) betroffenen Frauen Schutz, Beratung, Begleitung und Unterstützung. Sie informieren über das Hilfeangebot und zeigen Wege zur Beendigung der Gewaltprozesse auf und leisten zu jeder Zeit akute Krisenintervention. Dieses Angebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.

In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.

Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erreichbarkeit von Frauenhäusern können Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung ermitteln.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind: 

  • Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern,
  • Geburts- und Heiratsurkunde,
  • Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld,
  • Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- oder Sozialamt, Rentenversicherung,
  • Sorgerechtsentscheide,
  • erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste,
  • Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt auch die Möglichkeit, sich außerhalb der Frauenhäuser beraten zu lassen. Die Erreichbarkeit der Beratungsstellen und Notrufe finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Weitere Informationen können Sie auch auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie erhalten.

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