Geburtsurkunde Ausstellung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.1 Standesamt
Historisches Rathaus
Markt 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-0
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet.

Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung.

Kontakt

Stadt Hildesheim
Standesamt
Markt 1
31134 Hildesheim

Leitung: Nina Ceglarek
Telefon: 05121 301-2003

Telefonische Informationen

Anmeldung zur Eheschließung:
Telefon: 05121 301-2703

Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich.

Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern
Telefon: 05121 301-2708
Telefon: 05121 301-2709
Fax: 05121 301-2803

Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2704
Telefon: 05121 301-2705
Fax: 05121 301-2802

Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte
Telefon: 05121 301-2705
Telefon: 05121 301-2706
Fax: 05121 301-2802
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Standesamt VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 08:00 - 12:00
Di: 08:00 - 12:00
Mi: 08:00 - 12:00
Do: 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:30
Fr: 08:00 - 12:00

Besonderer Hinweis:
Anmeldungen von Eheschließungen sind nur von Montag bis Donnerstag möglich!

Frau A. Schrader VCard
Stadt Hildesheim - Standesamt


Frau K. Heise VCard
Stadt Hildesheim - Standesamt


 

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Ausstellung der Urkunde online beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr:15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.

Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.

zurück