Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Geburtsurkunde Ausstellung
Ansprechpartner/in
32.1 Standesamt | |
Historisches Rathaus Markt 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-0 E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de |
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Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten. In Wirklichkeit begleitet das Standesamt Sie Ihr ganzes Leben lang. Beginnend mit der Geburt, über die Eheschließung oder Lebenspartnerschaft, bis hin zum Sterbefall wird beim Standesamt jeder Vorgang beurkundet. Unten aufgelistet, aber auch unter diversen Schlagwörtern im Serviceportal finden Sie viele Informationen über die Dienstleistungen des Standesamtes. Wir stehen jedoch auch gerne persönlich oder telefonisch für Auskünfte zur Verfügung. Kontakt Stadt Hildesheim Standesamt Markt 1 31134 Hildesheim Leitung: Nina Ceglarek Telefon: 05121 301-2003 Telefonische Informationen Anmeldung zur Eheschließung: Telefon: 05121 301-2703 Freitags sind aufgrund der Vielzahl der Eheschließungen keine Anmeldungen zur Eheschließung möglich. Urkundenanforderung / Auskünfte aus Personenstandsbüchern Telefon: 05121 301-2708 Telefon: 05121 301-2709 Fax: 05121 301-2803 Geburten (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2704 Telefon: 05121 301-2705 Fax: 05121 301-2802 Sterbefälle (lfd. Kalenderjahr) / Kirchenaustritte Telefon: 05121 301-2705 Telefon: 05121 301-2706 Fax: 05121 301-2802 |
Externe Ansprechpartner/in
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können die Ausstellung der Urkunde online beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:70,00 EUR
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland - Gebühr:15,00 EUR
Ausstellung der Urkunde - Gebühr:7,50 EUR
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.