Gedenkstätten

zuklappenAnsprechpartner/in
66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3530
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Bestandteil, um unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz.

Wir sind zuständig für:

- Unterhaltung der Parks, Spielplätze und Grünflächen an Straßen und auf den Stadtplätzen.
- Pflege von ca. 400 Hektar städtischer Grünanlagen, der Außenbereiche von Schulen, Kindertagesstätten und anderer städtischer Einrichtungen und des Straßengrüns mit ca. 33.000 Bäumen.
- Pflege und Betrieb der vier städtischen Friedhöfe mit ca. 62 Hektar.
- Unterhaltung des Wildgatters und die Betreuung, Pflege und Fütterung der dort lebenden Tiere.
- Wälder und Waldflächen in städtischem Besitz mit ca. 700 Hektar.
- Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung.
- Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim.
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen

Die Planung und Neuanlage von Grünflächen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

Allgemeine Informationen

Gedenkstätten sind Orte mit einem starken Bezug zu einem denkwürdigen Ereignis oder einer erinnerungswürdigen Person, die baulich oder gärtnerisch zu einem Denkmal oder Mahnmal gestaltet wurden.

An die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft erinnern in Niedersachsen eine Vielzahl von Gedenkstätten - meist an authentischen Orten von Menschenrechtsverletzungen.
Ausstellungen in den einzelnen Einrichtungen sollen die konkreten Formen der Menschenrechtsverletzungen vermitteln und das Leid der Opfer - soweit möglich - verdeutlichen.

Daneben sind die Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft Mahnmale gegen den Krieg und gegen die Zerstörungen, die er anrichtet. Sie sind in vielen Kommunen Niedersachsens zu finden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Für einige Gedenk- und Begräbnisstätten bestehen besondere Zuständigkeitsregelungen.
 

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