Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Genehmigung für wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
Ansprechpartner/in
| 60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz | |
| Markt 3 31134 Hildesheim Telefax: 05121 301-3178 E-Mail: umwelt@stadt-hildesheim.de | Termine nur nach Vereinbarung |
| Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes. Zu den unteren Umweltbehörden zählen: Untere Abfallbehörde Untere Bodenschutzbehörde Untere Immissionsschutzzbehörde Untere Naturschutzbehörde Untere Wasserbehörde Klimaschutzmanagement Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim. Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz. Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen. | |
Allgemeine Informationen
Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen, an dieser Anlage Änderungen wesentlicher Art vorzunehmen?
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn durch die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können. Wenn diese zudem auch für die Genehmigungsvoraussetzungen genehmigungsbedürftiger Anlagen erheblich sind, bedarf es hierfür einer Genehmigung.
Eine Genehmigung ist zudem immer erforderlich, wenn durch die Änderung oder die Erweiterung des Betriebs genehmigungsbedürftiger Anlagen die Leistungsgrenzen oder die Anlagegröße erreicht werden. Deshalb müssen wesentliche Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden.
Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Einer Genehmigung bedarf es jedoch dann nicht, wenn:
- durch die Änderung hervorgerufene nachteilige Auswirkungen offensichtlich gering sind und
- die Erfüllung der Anforderungen der Genehmigungsvoraussetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes für genehmigungsbedürftige Anlagen sichergestellt ist.
Dies gilt auch, wenn eine genehmigte Anlage oder Teile einer genehmigten Anlage im Rahmen der erteilten Genehmigung ausgetauscht werden sollen.
Wenn nach Einschätzung des Betreibers die vorgesehene Änderung nicht wesentlich ist, ist eine Anzeige der Änderung gegenüber der zuständigen Behörde erforderlich.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen möchten, müssen Sie zunächst die Antragsunterlagen vollständig einreichen.
Sie können dies schriftlich oder elektronisch erledigen. Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang des Antrags schriftlich oder elektronisch, prüft diesen auf Vollständigkeit und beteiligt die Fachbehörden.
Ggf. wird die Behörde weitere Unterlagen nachfordern.
An wen muss ich mich wenden?
Landesamt
Zuständige Stelle
Landesamt
Voraussetzungen
Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Änderung der Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
Dem Vorhaben dürfen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Antrag
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Erforderliche Zeichnungen, Pläne, Unterlagen
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Erläuterungen zur Anlage
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Sonstige Unterlagen (ggf. bei der zuständigen Behörde erfragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet. Mindestens werden jedoch 1500 Euro fällig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Genehmigung vor Durchführung der Änderung beantragen.
Bearbeitungsdauer
- :7 Monate
- :3 Monate
für das vereinfachte Verfahren
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage