Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen oder die Ladung die zulässigen Maße tatsächlich überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis.
Großraum-/Schwertransport - Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung
Ansprechpartner/in
66.3.3 Verkehr und Beiträge (Frau Lenz, Telefon: 05121 301-3138 und Frau Feddeler, Telefon: 05121 301-3104) | |
Markt 3 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-3144 Telefax: 05121 301-3182 E-Mail: verkehr@stadt-hildesheim.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis oder Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax, per E-Mail, auf dem Postweg oder online über das bundeseinheitliche Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS möglich. Sie können den Antrag auch direkt am PC ausfüllen. Bitte vergessen Sie nicht die 2. Seite des Antrags mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen.
Voraussetzungen
- Beförderung einer unteilbaren Ladung
- Transport auf der Schiene oder dem Wasser ist nicht möglich
- geeignete Fahrtstrecke vorhanden
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ausgefüllter Antragsvordruck mit Begründung.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr GebOSt z. Zt. zwischen 38,00 und 500,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte grundsätzlich mindestens 14 Tage vor Durchführung des Transportes gestellt werden.
Eine Einzelerlaubnis oder Einzelausnahmegenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
Eine Dauererlaubnis oder Dauerausnahmegenehmigung bis zu höchstens 3 Jahren darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung weitere Voraussetzungen vorliegen, z. B.:
- polizeiliche Begleitung ist nicht erforderlich
- nur für bestimmte Fahrtstrecken
- oder für alle Straßen im Zuständigkeitsbereich der Erlaubnisbehörde und der benachbarten Straßenverkehrsbehörden
Rechtsgrundlage
- § 29 und § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung StVO
- § 70 der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung StVZO
Was sollte ich noch wissen?
Die Anträge sollen grundsätzlich online über das kostenlose elektronische Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS gestellt werden.
In Ausnahmefällen können die Anträge auch schriftlich eingereicht werden.