Hausnummer: Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
66.3.1 Vermessung und Geodaten (Information und Verkauf, Telefon: 05121 301-3661)
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3664
Telefax: 05121 301-3512
E-Mail:
Der Fachdienst Vermessung und Geodaten dient als kommunale Vermessungsdienststelle zur Erfüllung eigener Aufgaben der Stadt Hildesheim und erledigt als zentraler Vermessungs- und Geodatendienstleister vielfältige vermessungstechnische und kartographische Aufgaben für nahezu alle Organisationseinheiten der Stadtverwaltung.

Dem Produktbereich Vermessung und grundstücksbezogene Basisinformationen stehen für die städtischen Vermessungsdienstleistungen im Außendienst eigene Vermessungstrupps zur Verfügung für:
- Entwurfs- und Bauvermessung (Ingenieurvermessungen, Absteckungen, Bauwerksüberwachung, Höhenpunkte)
- Vermessungen für Topographie und Fachkataster (Erfassung der Oberflächengestaltung, Bestandsaufnahmen und Feldvergleiche für Planunterlagen und zur Aktualisierung der Kartenwerke, Kanalaufmessungen)

weitere Aufgaben:
- Bereitstellung kommunaler Geoinformationen und städtischer Kartenwerke
- Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskatasters für innerdienstliche Zwecke, aber auch Auskunft an berechtigte Privatpersonen
- Auskunft über Höhenpunkte
- Mitwirkung bei der Benennung von Straßen
- Vergabe der amtlichen Hausnummern
- Immobilienbewertung (nur stadtintern)
- Bodenordnung (Umlegungsverfahren in Baugebieten)

Der Produktbereich Geodaten führt städtische digitale Kartenwerke in den Maßstabsebenen:
- Stadtgrundkarte 1:500
- Stadtkarte 1:5.000
- Stadtkarte 1:15.000 (daraus abgeleitet die Stadtkarte 1:12.500)
- Landkreiskarte 1:50.000 (in Zusammenarbeit mit dem Landkreis)
- Luftbilder (Digitale Orthophotos)
- Bereitstellung der Online-Stadtkarte
- Sammlung historischer Karten

weitere Aufgaben:
- Anfertigung von Anreiseskizzen und Themenkarten
- Hilfestellung beim Aufbau von städtischen Fachkatastern
- Herausgabe der gedruckten Stadtkarte 1:12.500 / Landkreiskarte 1:50.000 (gefaltet mit Informationsheft)
- Führung eines Leitungskatasters für die städtischen Versorgungsleitungen
- Graphische Dienst- und Serviceleistungen
- Beratung und Koordinierung bei der Einführung des Geographisches Informationssystem (GIS) der Stadt Hildesheim

Für Vermessungsaufträge von Privatpersonen, anderen Behörden oder Firmen sind das Katasteramt, die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure oder Vermessungsbüros zuständig.

Stadtkarten, Anreiseskizzen, historische Karten und Auszüge aus den o.g. Kartenwerken in analoger (Papier) oder digitaler Form (Datei) werden, entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Hildesheim, an jedermann abgegeben.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Vermessung und Geodaten VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
 

Allgemeine Informationen

Zur Orientierung im Stadtgebiet und zum zweifelsfreien Auffinden von Grundstücken werden Straßen, Wege und Plätze benannt sowie für Gebäude Hausnummern vergeben.
Anfang des Jahres 2021 gab es in Hildesheim 937 offiziell benannte Straßen mit ca. 21.500 Hausnummern.

Vorschläge für die Benennung neuer Straßen kann jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Stadt einreichen. Die Benennung von Straßen erfolgt abschließend durch Ratsbeschluss, wobei vorher die zuständigen Ortsräte und Ausschüsse beteiligt werden. Bei Straßen, die ausschließlich in einer Ortschaft liegen, sind die Ortsräte für die Benennung zuständig. Federführend für das Straßenbenennungsverfahren ist der Fachbereich Archiv und Bibliotheken.
Ein aktuelles Verzeichnis mit den offiziellen Straßennamen ist beim Fachdienst Vermessung und Geodaten, Markt 3, Zimmer C37 erhältlich.

Die amtliche Vergabe der Hausnummern richtet sich nach §9 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hildesheim. Hiernach hat jede Eigentümerin / jeder Eigentümer die Hausnummer am Hauptgebäude oder am Eingang zum Grundstück so anzubringen, dass sie von der Straßenseite des Gebäudes gut sicht- und lesbar ist.

Verfahrensablauf

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer kann benötigte Hausnummern formlos telefonisch oder schriftlich beantragen.
Für Neubauten werden die Hausnummern in der Regel nach Baubeginn von Amts wegen automatisch vergeben.

Welche Gebühren fallen an?

Für die amtliche Vergabe von Hausnummern fallen keine Gebühren an.
Die Schilder sind auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Abgabe des Straßenverzeichnisses erfolgt in analoger Form zu den Papierkosten, bzw. in digitaler Form als PDF- oder Excel-Datei kostenlos per E-Mail.

Was sollte ich noch wissen?

Eine An- oder Ummeldung im Stadtbüro ist nur mit einer gültigen Adresse (Straßenname und Hausnummer) möglich.

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