Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Hauswirtschaftshilfe
Ansprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren | |
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6 Hannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4200 Telefax: 05121 301-4204 E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: |
Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an. Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten: - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär) - Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) - Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren - Blindenhilfe und Landesblindengeld |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.