Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt hilft das Sozialamt bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
Heimbetreuung
Ansprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren | |
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6 Hannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4200 Telefax: 05121 301-4204 E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: |
Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an. Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten: - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär) - Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) - Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren - Blindenhilfe und Landesblindengeld |
Externe Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Pflege und Senioren Postfach 101255 31112 Hildesheim Empfang FB 50 Stadt Hildesheim - Pflege und SeniorenHannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121301-4210 Telefax: 05121301-4204 E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte dorthin.