Hochwasserschutz

zuklappenAnsprechpartner/in
66.4 Grünflächenplanung und -unterhaltung
Mastbergstraße 13
31137 Hildesheim
Telefon: 05121 301-3530
Telefax: 05121 301-3510
E-Mail:
Das Stadtgrün ist ein wesentlicher Bestandteil, um unsere Stadt lebens- und liebenswert zu machen. Die Pflege und Unterhaltung der Grünflächen übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereichs Grünflächenpflege, Wasserbau und Hochwasserschutz.

Wir sind zuständig für:

- Unterhaltung der Parks, Spielplätze und Grünflächen an Straßen und auf den Stadtplätzen.
- Pflege von ca. 400 Hektar städtischer Grünanlagen, der Außenbereiche von Schulen, Kindertagesstätten und anderer städtischer Einrichtungen und des Straßengrüns mit ca. 33.000 Bäumen.
- Pflege und Betrieb der vier städtischen Friedhöfe mit ca. 62 Hektar.
- Unterhaltung des Wildgatters und die Betreuung, Pflege und Fütterung der dort lebenden Tiere.
- Wälder und Waldflächen in städtischem Besitz mit ca. 700 Hektar.
- Unterhaltung von Gewässern zweiter und dritter Ordnung.
- Hochwasserschutz auf dem Gebiet der Stadt Hildesheim.
- Betrieb und Unterhaltung der städtischen Hochwasserschutzanlagen

Die Planung und Neuanlage von Grünflächen bearbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stabstelle Grünflächenplanung und -neubau.

Allgemeine Informationen

Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich ist.

Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Planungen im Hochwasserschutz als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die zuständige Stelle bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten.

An den großen Gewässern wie Elbe, Weser, Unteraller und teilweise auch an der Ems haben sich in Folge der historischen Entwicklung Deichverbände gebildet, die ihre Grundlage im Wasserverbandsgesetz und im Niedersächsischen Deichgesetz (NDG) haben.

Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten sind grundsätzlich verboten. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Planungsgrundlagen

Die Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland werden auf der Grundlage von konzeptionellen Planungen sowie von Planungen der Verbände (Deichverbände, Wasser- und Bodenverbände) und Kommunen durchgeführt. Entsprechende Hochwasserschutzpläne liegen für die Erhöhung und Verstärkung der Deiche an der Elbe, der Mittelweser und der Unteraller vor. Diese bauen bereits auf den Empfehlungen der Umweltministerkonferenz für einen nachhaltigen und zukunftsweisenden Hochwasserschutz auf.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt sowie der örtlichen Feuerwehr.

Ansprechpartner für Fragen des Hochwasserschutzes sind in Gebieten, in denen es Deichverbände gibt, die jeweiligen Vorstände oder Geschäftsführer dieser Verbände. Ansonsten stehen die jeweiligen Leiter des Geschäftsbereiches II in den Betriebsstellen des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) als Ansprechpartner zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Finanzierung von Hochwasserschutzmaßnahmen

Das Land gewährt den Verbänden und Kommunen finanzielle Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) auf der Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze. Zudem werden EU-Mittel (ELER und EFRE) bereitgestellt. Zuständig für die Aufnahme in die vorgenannten Förderprogramme ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

zurück