Hundesteuer Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
20.1.3 Steuern
Markt 2
31134 Hildesheim
E-Mail:

Mo bis Fr 8:00 bis 12 Uhr
(sowie nach Terminvergabe)


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Telefon: 05121 301     -
Grundsteuer               - 2100
Hundesteuer               - 2101
Gewerbesteuer            - 2102
Zweitwohnsitz             - 2103
Vergnügungssteuer      - 2104
Beherbergungssteuer   - 2105


Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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