Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen in der Regel einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
Kinderreisepass Achtung: Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden.
Ansprechpartner/in
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Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de | Besuchszeiten:
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass (sofern vorhanden)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten; Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
- Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Reisepasses anwesend sein.
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