Lagerfeuer

zuklappenAnsprechpartner/in
Petra Bruns
Amt / Bereich
33.2 Ordnung und Gewerbe
Verwaltungsgebäude Markt 2
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: +49 5121 301-3132
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Bei einem Lagerfeuer handelt es sich um ein offenes Feuer, das einer Erlaubnis gem. § 11 der städtischen Gefahrenabwehrverordnung bedarf.

 

Folgende Auflagen sind zu beachten:
 

  • Es darf nur Material verbrannt werden, das der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen entspricht (naturbelassenes, stückiges und trockenes Holz). Das Verbrennen anderer Materialien stellt eine illegale Abfallbeseitigung dar.
  • Das Lagerfeuer muss auf einer abgesicherten Außenfeuerstelle abgehalten werden. Es ist nicht gestattet, die Bodendecke für das Feuer auf Wiesen, Feldrainen, an Hecken oder Böschungen zu beschädigen.
  • Die Anhäufung des abzubrennenden Materials darf maximal 1m³ beinhalten.
  • Das Feuer darf nicht mit Flüssigbrennstoffen entfacht oder unterhalten werden.
  • Bei der Feuerstelle ist von Wohngebäuden ein Abstand von 20 m, von sonstigen Gebäuden ein Abstand von 10 m einzuhalten.
  • Es ist sicherzustellen, dass durch Funkenflug oder auf andere Weise ein Übergreifen des Feuers nicht möglich ist.
  • Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.
  • Das Lagerfeuer ist ständig von mindestens einer erwachsenen, arbeitsfähigen Person zu beaufsichtigen und so zu steuern, dass es ständig unter Kontrolle bleibt und zu jeder Zeit gelöscht werden kann.
  • Für Löschzwecke sind mindestens ein Feuerlöscher oder fünf 10 l-Eimer mit Wasser gefüllt oder ein angeschlossener betriebsbereiter Wasserschlauch bereitzuhalten.
  • Durch Rauchentwicklungen dürfen keine erheblichen Belästigungen entstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Durchführung eines Lagerfeuers ist rechtzeitig (mind. 48 Std. vorher) bei der Stadt Hildesheim schriftlich zu beantragen.

Der Antrag ist schriftlich im Fachbereich Öffentliche Ordnung, Markt 2, 31134 Hildesheim, einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Eine Lagerfeuergenehmigung ist gebührenpflichtig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Durchführung eines Lagerfeuers ist rechtzeitig (mind. 48 Std. vorher) bei der Stadt Hildesheim schriftlich zu beantragen. 

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