Leistungen aus dem Landesblindenfonds beantragen

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Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie VCard
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 304-0
Telefax: 05121 304-611
E-Mail: Homepage: ww­w.­so­zia­les.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Grundsätzlich:

Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


 

Allgemeine Informationen

Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.

Verfahrensablauf
  • Sie reichen beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim einen Antrag auf Leistung aus dem Landesblindenfonds ein.
  • Die Behörde prüft Ihren Antrag und wird bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen auf Sie zukommen.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die Behörde Ihren Anspruch auf Leistungen aus dem Landesblindenfonds.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim

Voraussetzungen
  • Ihnen muss durch einen Feststellungsbescheid das Merkzeichen Bl, das für blind steht, zuerkannt worden sein.
  • Sie dürfen nicht in einer stationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) oder in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird der Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder der Schwerbehindertenausweis.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

  • Gebühr:kostenfrei
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Antrag muss aber in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Zweck stehen.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie erhalten Sie weitere Informationen zum Landesblindenfonds.

Als weitere Leistungen für blinde Menschen könnten zum Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen gegebenenfalls Landesblindengeld und / oder Blindenhilfe in Betracht kommen.

Blinde und stark sehbehinderte Menschen aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.

Bemerkungen

Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.

Weitere Leistungen für Blinde können im Rahmen des Landesblindengeldes nach dem Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde (BlindGeldG ND) oder im Rahmen der Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gewährt werden.

Blinde und stark Sehbehinderte aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Braunschweig können Unterstützung durch die Herzog-Wilhelm-Blindenstiftung erhalten.

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