Leistungen aus dem Landesblindenfonds

Allgemeine Informationen

Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Benötigt wird der Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder der Schwerbehindertenausweis.

Rechtsbehelf

Klage

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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