Das Land Niedersachsen hat in Ergänzung des gewährten Nachteilsausgleichs im Rahmen des Landesblindengeldgesetzes den Landesblindenfonds geschaffen. Der Fonds soll blinde Menschen, besonders in außergewöhnlichen Lebenssituationen, finanziell unterstützen, um so lange wie möglich eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu erreichen.
Leistungen aus dem Landesblindenfonds
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt wird der Feststellungsbescheid über das Merkzeichen "Bl" oder der Schwerbehindertenausweis.
Rechtsbehelf
Klage
Anträge / Formulare
Anträge können formlos gestellt werden.