Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung. Anträge auf Meldebescheinigungen müssen schriftlich eingereicht werden. Eine persönliche Antragstellung im Stadtbüro ist bis auf weiteres nicht möglich.
Die einfache Meldebescheinigung enthält:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Geburtsdatum,
- aktuelle Anschrift(en), gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Hierzu hat die meldepflichtige Person Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift der derzeitigen Haupt- oder alleinigen Wohnung zu übermitteln.
Die erweiterte Meldebescheinigung kann darüber hinaus enthalten:
- Frühere Namen,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- Geschlecht,
- gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder jeweils mit Namen, ggf. frühere Namen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
- derzeitige Staatsangehörigkeit(en)
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft,
- derzeitige Anschriften, frühere Anschriften im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat,
- Einzugsdatum, Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland,
- Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat.
- Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte.
Für die Anmeldung einer Eheschließung oder Lebenspartnerschaft benötigen Sie eine erweiterte Meldebescheinigung (ehemals Aufenthaltsbescheinigung).