Melderegisterauskunft Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Auf Ihren schriftlichen Antrag hin kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister der Stadt Hildesheim über einzelne bestimmte Einwohnerinnen und Einwohner erteilt werden (einfache Melderegisterauskunft). Eine persönliche Vorsprache ist für die Auskunftserteilung nicht notwendig.

 

Die Auskunft ist beschränkt auf:
 

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift(en)
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

 

Sofern Sie ein konkret zu benennendes berechtigtes Interesse glaubhaft machen können, kann Ihnen auch eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese kann zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft enthalten:
 

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand beschränkt auf die Abgabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vorname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

 

Bei Anfragen zu gewerblichen Zwecken (dazu gehören in diesem Sinne auch Anfragen von Freiberuflern) sind Auskünfte nur zulässig, wenn
 

  • der konkrete Nutzungszweck angegeben wird
  • erklärt wird, dass die gewonnenen Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels genutzt werden, es sei denn, es liegt die schriftliche Zustimmung des/der Betroffenen vor

 

Die durch gewerbliche Anfragen gewonnenen Daten dürfen nur für den genannten Zweck verwendet und somit nicht wiederverwendet werden (Verbot des Datenpooling).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?

 Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft zu privaten Zwecken beträgt 9,00 Euro, zu gewerblichen Zwecken 12,00 Euro. Sofern besondere Ermittlungen erforderlich sind, können die Kosten deutlich höher ausfallen und maximal 90,00 Euro betragen.

 

Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt je nach Zeitaufwand zwischen 20,- und 90,- €.

 

Bei schriftlichen Anfragen kommen die Kosten für den Postversand jeweils hinzu. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

 

 

Neben der Melderegisterauskunft erhalten Sie einen Kostenbescheid über die erteilte Auskunft zuzüglich der Kosten für den Postversand.

 

Öffnungszeiten des Stadtbüros (Nur mit Terminreservierung):

 

Montag und Dienstag

7:30 - 15:00 Uhr

Mittwoch

7:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag

7:30 - 18:00 Uhr

Freitag

7:30 - 12:00 Uhr

Samstag

9:00 - 12:00 Uhr

   

Bitte sehen Sie von Terminanfragen per Mail ab.

Für eine Terminreservierung nutzen Sie bitte

vorzugsweise die Online-Terminreservierung

unter https://www.hildesheim.de/termin.

Hier können Sie sich einen individuellen

Termin für Ihr Anliegen buchen.

 
zurück