Wenn Ihr neuer Personalausweis vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen. Auch die Abholung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.
Personalausweis Ausgabe
Ansprechpartner/in
| 32.2.1 Stadtbüro / Wahlen | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2900 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.deHomepage: https://www.stadt-hildesheim.de/stadtbuero | Besuchszeiten:
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| Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de | |
Allgemeine Informationen
Sie können Ihren Personalausweis in Zimmer A 17, Gebäude Markt 2 ohne vorherige Terminvereinbarung abholen. Mit einer Vollmacht können Sie auch eine Vertreterin oder einen Vertreter bevollmächtigen, den Ausweis abzuholen.
Die Abholung ist zu folgenden Zeiten möglich:
Montag und Dienstag: 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr,
Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr.
Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, benötigen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.
Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder Sie lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis verloren haben, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
Verfahrensablauf
Sie können Ihren neuen Personalausweis im Stadtbüro, Zimmer A 17, Gebäude Markt 2 abholen:
- Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie unter der oben genannten Rufnummer.
- Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises wird Ihnen der neue Personalausweis ausgehändigt. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, kann Ihnen das Dokument entwertet wieder ausgehändigt werden.
- Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder wurde er gestohlen, füllen Sie eine Verlustanzeige aus.
- Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
- Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte erwachsene Person beauftragt werden. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen können.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Stadtbüro der Stadt Hildesheim, Markt 2, 31134 Hildesheim. Eine Besuch ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.stadt-hildesheim.de/termin möglich.
Ob ihr beantragtes Ausweisdokument bereits abgeholt werden kann, erfahren Sie unter der oben genannten Rufnummer.
Voraussetzungen
Für die Abholung ihres Personalausweisdokuments benötigen Sie keinen Termin. Die Abholung ist in der Zeit von Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr, Do. 07:30 – 18:00 Uhr und Mi. u. Fr. 07.30 – 12:00 Uhr möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr altes Personalausweisdokument (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust/Diebstahl nicht mehr vorhanden)
- Bei Vertretung: Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PAuswV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Personalausweisgesetzes und der Personalausweisverordnung (PAuswVwV)
- Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung