Pflanzliche Abfälle Beseitigung durch Verbrennung

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist zum Zweck der Beseitigung außerhalb von dafür zugelassenen Anlagen wie folgt zugelassen:

  1. Zulassung im Einzelfall auf Antrag bei der zuständigen Stelle oder
  2. allgemeine Zulassung nach einer Anzeige für pflanzliche Abfälle oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen bei der zuständigen Stelle

Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist in Hildesheim grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Abfälle sind zu kompostieren, über die Grüne Tonne zu entsorgen oder beim Kompostwerk, Ruscheplatenstraße, kostengünstig selbst anzuliefern (bis 3 m³).

Im Einzelfall kann das Verbrennen von Grünabfällen unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden (siehe unten). 

Verfahrensablauf

Die Zulassung im Einzelfall erfordert einen formlosen Antrag. Die zuständige Stelle prüft den Antrag und entscheidet durch Einzelverfügung hierüber.

Die allgemeine Zulassung erfordert eine fristgerechte Anzeige. Die zuständige Stelle prüft, ob die Voraussetzungen (Befall mit Schadorganismen) erfüllt werden.

Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, der Region Hannover, den Städten Celle, Cuxhaven, Göttingen, Hildesheim und Lüneburg.

Für das Gebiet der Stadt Hildesheim wenden Sie sich bitte an die Untere Abfallbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz.

Voraussetzungen
  • Die pflanzlichen Abfälle sind im Rahmen der Unterhaltung und Bewirtschaftung bewachsener Flächen angefallen und
  • werden auf dem Grundstück verbrannt, auf dem sie angefallen sind,
  • das Wohl der Allgemeinheit und die Nachbarschaft werden nicht beeinträchtigt und
  • es besteht kein Verbrennungsverbot.

Zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung im Einzelfall:

Eine Verwertung und eine Überlassung an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind technisch nicht möglich oder können wirtschaftlich nicht zugemutet werden.

Zusätzliche Voraussetzung für die allgemeine Zulassung:

Der pflanzliche Abfall besteht aus den in der Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO) bestimmten Pflanzen oder Pflanzenteilen mit Schadorganismen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Antrag bzw. der Anzeige sind Nachweise vorzulegen, dass die Voraussetzungen vorliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Nutzen Sie bitte den unten beigefügten Antrag für das Verbrennen pflanzlicher Abfälle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.

Zulassung im Einzelfall

Gebühr: mindestens 36,00 Euro

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung

Gebühr: mindestens 24,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Zulassung im Einzelfall

Antragsfrist: keine

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung

Anzeigefrist: 6 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens

Anzeige bei einer allgemeinen Zulassung bei Schadorganismen nach Nr. 2 Anlage zur Pflanzenabfallverordnung (PflAbfVO)

Anzeigefrist: 2 Werktage vor dem Tag des geplanten Verbrennens

Nach Ablauf der Anzeigefrist ist das Verbrennen zugelassen, soweit die zuständige Stelle bis dahin keine andere Entscheidung getroffen hat.

Was sollte ich noch wissen?

Abfälle einschließlich pflanzlicher Abfälle z. B. aus dem Garten sind vorrangig zu verwerten. Beachten Sie bitte die Hinweise in der Leistung "Gartenabfall Entsorgung“.

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