Wenn Sie keinen Pass Ihres Herkunftslandes besitzen und es Ihnen nicht möglich ist, sich auf zumutbare Weise einen solchen zu beschaffen, kann Ihnen in Ausnahmefällen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden. Auch mit einem Reiseausweis gelten für die Einreise in andere Staaten die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes; ein Anspruch auf visumfreie Einreise besteht nicht.
Reiseausweis
Ansprechpartner/in
| 32.3 Migration/Staatsangehörigkeit | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2900 Telefax: 05121 301-2804 E-Mail: migration@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten:
|
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Reiseausweis kann formlos bei der Ausländerbehörde per E-Mail oder per Post beantragt werden.
Sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist, werden Sie über das Ergebnis informiert. Entweder Sie bekommen einen Termin zur Aufnahme des Reiseausweises oder Ihnen wird ein rechtsmittelfähiger Bescheid zugestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Der Bereich Migration der Stadt Hildesheim ist für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten von Personen zuständig, die Ihren Wohnsitz in der Stadt Hildesheim haben.
Stadt Hildesheim
Bereich Migration
Markt 2
31134 Hildesheim
E-Mail: migration@stadt-hildesheim.de
Voraussetzungen
- Sie sind nicht im Besitz von Pass oder Passersatz.
- Ihnen muss die Beschaffung eines Passes nicht möglich oder unzumutbar sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte beachten Sie, dass der Reiseausweis nur in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen ausgestellt werden kann. Die Prüfung erfolgt stets im Einzelfall.
Schildern Sie in Ihrem Antrag detailliert und bezogen auf Ihre konkrete persönliche Situation, warum Ihnen die Beschaffung eines Passes unmöglich nicht zumutbar ist. Fügen Sie Nachweise bei, sofern vorhanden.
Welche Gebühren fallen an?
Im Regelfall beträgt die Gebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer ab Vollendung des 24. Lebensjahres 100 Euro und bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 97 Euro. In bestimmten Fällen wird eine geringere Gebühr fällig
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert stark je nach Antragsaufkommen und Vollständigkeit der Unterlagen.
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage erhoben werden beim zuständigen Verwaltungsgericht:
Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Was sollte ich noch wissen?
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.