Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin aufgrund der Ferienzeit derzeit ca. 8 Wochen beträgt.
Reisepass Ausstellung
Ansprechpartner/in
32.2.1 Stadtbüro / Wahlen | |
Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: stadtbuero@stadt-hildesheim.de | Besuchszeiten:
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Kontakt Stadtbüro stadtbuero@stadt-hildesheim.de |
Allgemeine Informationen
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- Sie können ein biometrisches Lichtbild auch vor Ort an einem Selbstbedienungsterminal aufnehmen und ebenfalls Unterschrift und Fingerabdrücke erfassen.
- Bei Kinder ist die Erfassung des Lichtbildes am Selbstbedienungsterminal i.d.R. erst ab einem Alter von ca. 3 Jahren möglich.
Welche Gebühren fallen an?
- :37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten) - :59,50 EUR
Vorkasse notwendig
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - :70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - :92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - :21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
- :6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren - :10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Bearbeitungsdauer
- :4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.