Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

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32.2 Stadtbüro/Wahlen
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2900
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E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­stadt-hilds­heim.­de/­stadt­buero

Öffnungszeiten:
Fundbüro
Mo, Di, Mi, Fr 8 bis 12 Uhr
Do 15 bis 17:30 Uhr

Infostelle
Mo, Di 7:30 bis 15:30 Uhr
Mi 7:30 bis 12:30 Uhr
Do 7:30 bis 18 Uhr
Fr. 7:30 bis 12 Uhr

Stadtbüro
Es ist generell eine Terminreservierung unter 05121/301 – 2900 oder www.stadt-hildesheim.de/termin erforderlich. Ggf. kann das Anliegen aber auch schriftlich oder online beantragt werden. Weitere Hinweise hierzu sind erhältlich unter www.stadt-hildesheim.de

Abholschalter (Abholung Personalausweis/Reisepass)
Mo, Di 7:30 bis 15 Uhr
Mi, Fr 7:30 bis 12 Uhr
Do 7:30 bis 18 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Wichtige Hinweise bezüglich der Corona-Krise

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles digitales biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat 
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde . Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • :37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • :59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • :70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • :92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :10 Jahre
    für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • :6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • :4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

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